Koronainfektion, was übernimmt Ihre Krankenversicherung?

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Wegen des Coronavirus herrscht bei vielen Menschen große Unsicherheit und Angst. Glücklicherweise ist die Versorgung hier gut organisiert, und Ihre Krankenversicherung bietet eine umfassende Deckung. Aber was genau deckt Ihre Krankenversicherung ab? Und was wird von Ihrer Krankenversicherung nicht übernommen? Wir erklären es kurz.

Was sind die Symptome des Coronavirus?
Die Symptome von COVID-19, sie sind der Grippe sehr ähnlich. Sie erhalten, unter anderem:

Fieber
Kopfschmerzen
Husten
Kurzatmigkeit
Halsentzündung
Geschmacksverlust
Haben Sie eines dieser Symptome? Bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen Menschen so weit wie möglich. Bleiben diese Symptome einige Tage lang bestehen und lassen sie nicht nach? Wenden Sie sich dann an Ihren Hausarzt.

Passen Sie auf! Haben Sie Beschwerden wie Husten, Fieber und Kurzatmigkeit? Gehen Sie nicht selbst zu Ihrem Hausarzt, sondern wenden Sie sich zuerst telefonisch an Ihren Arzt!

Werden die Honorare von Allgemeinärzten von COVID-19 erstattet?
Wenn Sie mit Beschwerden zu Ihrem Hausarzt gehen, wird dieser Besuch immer von Ihrer Grundversicherung übernommen. Sie zahlen keinen Selbstbehalt. Ein möglicher Bluttest in einem Labor erfolgt jedoch auf eigene Gefahr.

Coronavirus und Krankenhauskosten
Auch wenn Sie später eine Überweisung ins Krankenhaus erhalten, werden die Kosten einfach von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen jedoch einen Selbstbehalt für eine Krankenhausaufnahme. In diesem Jahr beträgt der Selbstbehalt mindestens 385 Euro. Wenn Sie die Franchise in diesem Jahr bereits aufgebraucht haben, zahlen Sie nichts. Haben Sie einen erhöhten, freiwilligen Selbstbehalt? Dann zahlen Sie einen höheren Betrag.

Achtung! Ein Krankenhausaufenthalt ist teuer. Denken Sie also daran, dass Sie den gesamten Selbstbehalt bezahlen.

COVID-19 im Ausland
Bleiben Sie im Ausland und haben Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt? In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenversicherung immer die Notfallversorgung im Ausland. Im Falle der Korona kann die Versorgung wahrscheinlich nicht warten, bis Sie wieder in den Niederlanden sind. Tatsächlich ist das Reisen in der Regel keine Option mehr. Die von Ihnen benötigte Pflege wird Ihnen dann bis zu dem in den Niederlanden geltenden Satz erstattet.

Achtung! Sind Sie in einem Land, in dem die Pflege teurer ist? In diesem Fall bezahlen Sie den über die Deckung Ihrer Grundversicherung hinausgehenden Teil selbst. Eine Krankenzusatzversicherung oder eine umfassende Reiseversicherung mit Heilungskosten hilft in einem solchen Fall.

Welche Kosten im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden nicht erstattet?
Schutzmassnahmen wie z.B. Handseife oder Mundkappen werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen. Auch Schmerzmittel, wie z.B. Paracetamol, werden nicht von Ihrer Grundversicherung übernommen. Sie sollten diese daher selbst kaufen und bezahlen.

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